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AGB

A L L G E M E I N E   G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

§ 1. Geschäftsfeld
Unsere Geschäftstätigkeit bezieht sich auf die Vermittlung von Immobilien verschiedenster Art und dem damit verbundene Abschluss eines Kaufvertrags oder den Nachweis der Gelegenheit, einen solchen Vertrag zu schließen, sowie den Abschluss von Mietverträgen. Durch die Inanspruchnahme unseres Dienstleistungsangebotes werden Sie zu unserem Auftraggeber. Dies gilt auch für die Nutzung unserer Webseiten. Unsere Tätigkeit ist für Sie zunächst kostenlos bis zu dem Zeitpunkt, an dem durch unsere Tätigkeit ein Kauf-/Mietvertrag zustande kommt. Sodann erheben wir für unsere Vermittlung eine Provision.

§ 2. Höhe der Provision
Unsere Courtage beträgt, falls nicht individuell anders vereinbart, 7,14 % des Verkaufspreises (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer). Bei Einräumung eines Vorkaufsrechts, Ankaufsrecht, Erbbaurechts, Miete oder Pacht gelten die ortsüblichen Provisionssätze als vereinbart. Der Empfänger geht bei Annahme unserer Angebote mit uns einen Maklervertrag ein.
Achtung, Besonderheit für Verbraucher: Sie zahlen beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern maximal 50 % der ausgewiesenen Provision, der verbleibende Provisionsanteil wird vom Verkäufer übernommen.
Ab Kaufpreisvolumina von mehr als 5 Mio. € können wir Ihnen bereits an dieser Stelle unsere grundsätzliche Bereitschaft signalisieren, eine geringere Provision mit Ihnen zu vereinbaren.

§ 3. Fälligkeit der Provision
Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und fällig.

§ 4. Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer vermittelnd tätig werden. Eine Doppeltätigkeit beeinflusst die vertraglichen Verpflichtungen zur Zahlung der vereinbarten Provision grundsätzlich nicht.

§ 5. Besondere Pflichten des Auftraggebers und Schadensersatz
Sollte Ihnen die angebotene Immobilie bereits bekannt sein und sollten Sie deshalb keine weitere Tätigkeit unsererseits wünschen, so sind Sie zur unverzüglichen Mitteilung verpflichtet, damit allen Beteiligten ungewollte Unannehmlichkeiten und Aufwendungen erspart bleiben. Die Vorkenntniserlangung haben Sie uns durch geeignete und überprüfbare Unterlagen / Informationen nachzuweisen.
Es ist dem Kunden / Auftraggeber untersagt, die Exposés und Objektinformationen ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Bei unbefugter bzw. ungenehmigter Weitergabe von Exposés und/oder Informationen an Dritte und dem anschließenden Erwerb der hier angebotenen Immobilie durch diese dritte Person schulden Sie uns als Adressat und Empfänger des Exposés und/oder der Informationen die volle Provision i. H. v. 7,14 % vom Kaufpreis.

§ 6. Haftung
Alle von uns in den Angeboten und Exposés gemachten Angaben basieren auf Angaben, die uns vom Verkäufer bzw. Vermieter/Verpächter erteilt wurden. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung. Eine Prüfungspflicht wird ausgeschlossen.

§ 7. Datenschutz
Die uns zur Verfügung gestellten und übermittelten Informationen und personenbezogenen Angaben werden in unserer EDV gespeichert und ausschließlich im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und unserem Unternehmen sowie dessen Partnern verarbeitet. Auf schriftlichen Wunsch erteilen wir Auskunft über die bei uns hinterlegten personenbezogenen Daten. Die Löschung von personenbezogenen Daten erfolgt auf schriftlichem Wunsch.

§ 8. Allgemeine Hinweise
Als Immobilienmakler sind wir nach den Regelungen des Geldwäschegesetzes (GwG) dazu verpflichtet, vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises mittels einer Kopie festhalten. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

§ 9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit Ihnen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Address:

Immobilienfundgrube GmbH
Kurfürstendamm 45
10719 Berlin

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